Geschäftsstelle für kommunales Pflegecontrolling und Versorgungssteuerung
Der Anteil der Zürcher Gemeinden an den Pflegekosten wuchs von 357 Millionen Franken im Jahr 2012 auf 644 Millionen im Jahr 2020. Die Gemeinde trägt diese Restkosten vollständig und prüft sie heute meist auf Vollständigkeit und Form.
Pflegepfad prüft für mehrere Zürcher Gemeinden gemeinsam, ob die Mittel bedarfsgerecht und im rechtlichen Rahmen eingesetzt werden — bei Spitex-Organisationen und bei Alters- und Pflegeheimen, mit gleichem Massstab für alle.
Die Geschäftsstelle ist auf Dauer angelegt. Die Schwerpunkte werden mit den angeschlossenen Gemeinden jährlich beraten und an die Lage angepasst.
Anteil der Zürcher Gemeinden an den Pflegekosten
konnten ihre effektiven Pflegekosten gegenüber den Gemeinden nicht angemessen belegen
halten die Vorgaben des Finanzmanuals ein
Kostenentwicklung: RRB 5849/2022. Prüfergebnisse: Gesundheitskonferenz Kanton Zürich, «Nicht beauftragte Spitex-Organisationen: Analyse von Kostendaten», November 2025 (Stichprobe von 64 Organisationen, 74 Prozent der betroffenen Pflegestunden).
Die Pflegerestkosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Prüfung der Rechnungen ist in den meisten Gemeinden dieselbe geblieben: vollständig, formal korrekt, freigegeben.
Ob eine Abrechnung dem tatsächlichen Aufwand entspricht, lässt sich nur anhand der Kostenrechnung und der Leistungserfassung des Betriebs beurteilen. Diese Unterlagen liegen den Gemeinden oft nicht oder nur unvollständig vor.
Die Gesundheitskonferenz hält fest, dass der Aufwand für die einzelne Gemeinde enorm hoch ist. Unterlagen mussten in der Regel mehrfach eingefordert werden. Genau deshalb organisieren sich Gemeinden hier gemeinsam.
Ab 2026 müssen Spitex-Organisationen gegenüber den Gemeinden separat ausweisen, wie viele Pflegestunden durch Angehörige erbracht wurden. Das schafft Transparenz über einen Leistungsbereich, der stark gewachsen ist.
Damit erscheint eine neue Position auf Ihrer Rechnung. Ohne Vergleichswerte lässt sie sich nicht einordnen — weder nach oben noch nach unten.
Viele Leistungserbringende, heterogene Datenlage. Zu beurteilen sind die Vollkosten je Pflegestunde, die Zusammensetzung des Leistungsmix nach KLV A, B und C sowie die Frage, ob die verrechneten Restkosten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.
Wenige Betriebe, hohe Beträge. Zu beurteilen sind die Pflegeeinstufung, die Abgrenzung zwischen Pflege, Betreuung und Hotellerie sowie die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips.
Restkosten schuldet die Gemeinde für die ungedeckten Kosten der Pflegeleistungen. Ob die bisher geleisteten Zahlungen dieser Grundlage entsprochen haben, wurde in den meisten Gemeinden nie geprüft.
Jedes Mandat beginnt deshalb rückwärts: mit einer Prüfung der bereits abgerechneten Jahre. Geprüft wird, ob die Abrechnung den Vorgaben des Pflegegesetzes und den Rechnungslegungsvorschriften entsprochen hat — bei allen Leistungserbringern gleichermassen.
Eine bezifferte Grössenordnung. Sie wissen, worum es geht — bevor Sie über den laufenden Betrieb entscheiden.
Eine dokumentierte Grundlage. Jede Feststellung ist belegt und schriftlich begründet, verwendbar gegenüber Betrieb, Gemeinderat und Rechnungsprüfung.
Eine Entscheidung, die bei Ihnen liegt. Ob eine Korrektur für die Zukunft vereinbart, eine Verrechnung vorgenommen oder ein Anspruch geltend gemacht wird, entscheidet die Gemeinde. Pflegepfad bereitet auf und empfiehlt.
Ansprüche aus zu viel geleisteten Zahlungen unterliegen Verjährungsfristen. Der prüfbare Zeitraum wird zu Beginn des Mandats für Ihre Gemeinde geklärt. Zur Orientierung: Pflegebeiträge werden auch in umgekehrter Richtung bis zu fünf Jahre rückwirkend ausbezahlt.
Kostenrechnung, Zeit- und Leistungserfassung, Lohnjournal und Einstufungspraxis werden gegen die geltenden Vorgaben geprüft: Finanzmanual bei Spitex, VKL bei Heimen. Geprüft wird auch, ob die deklarierten Vollkosten mit den betrieblichen Unterlagen übereinstimmen.
Ein Betrieb, der in mehreren Gemeinden abrechnet, wird einmal geprüft. Das Ergebnis nutzen alle Gemeinden der Kohorte.
Abrechnungsdaten werden gegen definierte Schwellenwerte und gegen den Kohortenvergleich gestellt. Auffällig ist, was vom Muster abweicht — nicht, was jemandem auffällt.
Eine Feststellung ohne Konsequenz ist wertlos. Jede Feststellung ist deshalb an eine konkrete Handlungsoption gebunden: Nachforderung von Unterlagen mit Fristsetzung, Korrektur für die Folgeperiode, Kürzung, Sistierung, Geltendmachung eines Anspruchs. Rechtliche Grundlage und Formulierungsvorschlag liegen jeweils bei.
Bei überregional tätigen Organisationen treten die Gemeinden der Kohorte gemeinsam auf. Das verändert die Ausgangslage erheblich — für beide Seiten, weil auch der Betrieb es dann nur einmal statt zwölfmal erklären muss.
Die pflegefachliche Beurteilung von Einzelfällen — Bedarfsabklärung, Leistungsplanung, Pflegedokumentation — ist als spätere Ausbaustufe vorgesehen, in Zusammenarbeit mit den Kassen und spezialisierten Prüfstellen. Der Fokus der ersten Phase liegt auf der betrieblichen und der Musterebene.
Eine Spitex-Organisation rechnet oft mit einem Dutzend Gemeinden ab. Prüft jede Gemeinde für sich, entsteht der Aufwand ein Dutzend Mal — und jede Gemeinde kommt zu einem anderen Ergebnis.
In der Kohorte wird jeder Betrieb einmal geprüft. Alle Gemeinden erhalten dasselbe Ergebnis und denselben Massstab.
Ein Betrieb, der in zwölf Gemeinden abrechnet, wird heute zwölfmal unterschiedlich beurteilt. Das dient niemandem.
Mit jeder zusätzlichen Gemeinde wird die Vergleichsbasis breiter, ohne dass Ihr Beitrag steigt.
Dieselbe Pflegestunde wird – nebst den Kunden – von zwei Seiten finanziert: von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und von der Gemeinde. Beide Seiten sehen heute nur ihre Hälfte.
Pflegepfad baut den Austausch mit den Versicherern auf, um Auffälligkeiten gemeinsam zu beurteilen und Unstimmigkeiten früher zu klären. Für eine einzelne Gemeinde ist ein solcher Austausch nicht herstellbar — für eine Kohorte mit relevantem Volumen schon.
Er erfolgt in einem vertraglich und datenschutzrechtlich geregelten Rahmen und wird schrittweise aufgebaut.
Die Geschäftsstelle wird von einem Beirat begleitet, den alle angeschlossenen Gemeinden wählen. Jede Gemeinde hat eine Stimme, unabhängig von ihrer Grösse. Der Beirat berät bei der Priorisierung der Prüfthemen, würdigt die Ergebnisse und beurteilt die strategische Ausrichtung jährlich.
Verändert sich die Lage — neue kantonale Vorgaben, ein anderer Kostenblock, eine anstehende Reform —, empfiehlt der Beirat neue Schwerpunkte. Die Geschäftsstelle richtet ihre Jahresplanung danach aus. Den Takt gibt damit die Kohorte vor, nicht ein festgeschriebener Leistungskatalog.
Die Gemeinden der Pilot-Kohorte sind bis Ende 2028 von Amtes wegen im Beirat vertreten; danach gilt die Wahl durch alle Gemeinden für sämtliche Sitze gleichermassen. Über das Vorgehen im eigenen Dossier entscheidet in jedem Fall die Gemeinde selbst.
Im Jahresbeitrag enthalten.
| Bis 1500 Personen 65+ | 1500–3500 | Über 3500 | |
|---|---|---|---|
| Prüfung der Vorjahre (einmalig, im ersten Jahr) | enthalten | enthalten | enthalten |
| Vertiefte Fallprüfungen pro Jahr | 15 | 25 | 40 |
| Betriebsprüfungen pro Jahrkoordiniert über alle Kunden, Ergebnisse für alle nutzbar | 2 | 3 | 4 |
| Reviews mit Gemeinde und Betrieben | 2 pro Jahr | 2 pro Jahr | 3 pro Jahr |
| Jahresbericht Restfinanzierung | 1 | 1 | 1 |
| Prüfraster, Vorlagen, Support Sachbearbeitung | enthalten | enthalten | enthalten |
| Stimme im Beirat | 1 | 1 | 1 |
Leistungen ausserhalb dieses Umfangs — Vertretung in Rechtsverfahren, Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern, Gutachten, Auftritte vor Gemeindeversammlung — werden als separates Mandat vereinbart.
Die Gemeinde kann jede Restkostenzahlung begründen und weiss, wie die Vorjahre einzuordnen sind. Der Prüfstandard liegt dokumentiert vor.
Muster werden über Gemeindegrenzen hinweg sichtbar. Die Betriebsprüfungen werden fortlaufend erweitert. Gespräche mit überregional tätigen Organisationen erfolgen gebündelt und mit einheitlichem Massstab. Der Austausch mit den Versicherern ist etabliert.
Die Prüfung schaut zurück. Die Steuerung schaut nach vorn.
Aus der laufenden Arbeit entsteht ein Bild davon, wie die Versorgung in der Gemeinde tatsächlich aussieht. Daraus lassen sich Angebote für die Fachstellen Alter, Grundlagen für die Eignerstrategie kommunaler Betriebe sowie Ansätze zu integrierter Versorgung und zur Betreuung chronisch erkrankter Menschen entwickeln.
Die Schwerpunkte berät der Beirat. Die Reihenfolge ist bewusst: zuerst belastbare Zahlen und Vertrauen, dann Gestaltung.
Der Beitrag bemisst sich an der Zahl der Personen ab 65 Jahren und beträgt CHF 21 pro Person und Jahr. Die sechs bis sieben Gemeinden der Pilot-Kohorte zahlen CHF 16, mit Preisgarantie bis Ende 2028. Danach gilt der Normaltarif. Der Mindestbeitrag liegt bei CHF 10'000 pro Jahr. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
pro Person 65+ und Jahr · Pilot-Kohorte, garantiert bis Ende 2028
pro Person 65+ und Jahr · Normaltarif
Für die Gemeinden der Pilot-Kohorte gilt CHF 16 bis Ende 2028, danach der Normaltarif.
Das Mandat kann jeweils auf Jahresende gekündigt werden. Prüfraster, Vorlagen und sämtliche Fallunterlagen bleiben bei der Gemeinde.
Der Jahresbericht weist aus, was geprüft, geklärt und korrigiert wurde. Pflegepfad bleibt, solange dieser Nachweis überzeugt.
Vorbelegt aus der Bevölkerungszahl, überschreibbar.
Jahresbeitrag Pilot-Kohorte
CHF 0
CHF 0 pro Monat
Jahresbeitrag Normaltarif
CHF 0
CHF 0 pro Monat
Grundlage ist die Zahl der Personen ab 65 Jahren gemäss Statistischem Amt des Kantons Zürich.
ORION ist die Abrechnungsplattform der Städtischen Gesundheitsdienste Zürich. Sie wickelt die ambulante Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Vertragsgemeinden ab und tut das gut.
Sie beantwortet eine andere Frage als Pflegepfad. ORION verarbeitet die eingereichte Rechnung. Sie prüft nicht, ob die Kostenrechnung des Betriebs dahinter den kantonalen Vorgaben entspricht.
Das lässt sich belegen: Die Stichprobe der Gesundheitskonferenz wurde auf Basis des Controllings Pflegebeiträge der Stadt Zürich erhoben. Genau diese Erhebung kommt zum Ergebnis, dass 91 Prozent der geprüften Organisationen ihre Kosten nicht angemessen belegen konnten.
Hinzu kommt: ORION deckt die ambulante Pflege ab. Alters- und Pflegeheime, in vielen Gemeinden der grössere Kostenblock, sind nicht Teil der Plattform.
Spezialisierte Prüfstellen beurteilen den einzelnen Fall auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit — auf Basis von ärztlicher Anordnung, Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Diese Arbeit ist etabliert und gut.
Pflegepfad setzt bei der Kostenrechnung des Betriebs an, bei der Plausibilität der Restfinanzierung nach kantonalem Pflegegesetz und beim Vergleich über mehrere Gemeinden hinweg. Für die pflegefachliche Fallbeurteilung ist in einer späteren Ausbaustufe die Zusammenarbeit mit den etablierten Prüfstellen vorgesehen.
Erfahrungsgemäss ist das Gegenteil der Fall. Betriebe, die sauber abrechnen, profitieren von einem einheitlichen Massstab, weil sie nicht länger mit jeder Gemeinde einzeln unterschiedliche Anforderungen klären müssen. Wo Unterlagen fehlen, ist die Anforderung transparent und für alle gleich.
Pflegepfad prüft keine Absichten, sondern Grundlagen. Und die Prüfung gilt für alle Leistungserbringer — beauftragte wie nicht beauftragte, ambulant wie stationär.
Die Gesundheitskonferenz verortet den Handlungsbedarf ausdrücklich bei der Gesundheitsdirektion. Bis kantonale Richtlinien zur Anrechenbarkeit von Aufwänden in Kraft sind, vergehen Jahre. In dieser Zeit fliesst die Restfinanzierung weiter.
Kommen die Richtlinien, braucht es weiterhin jemanden, der sie auf den einzelnen Betrieb anwendet. Ein Massstab ersetzt die Prüfung nicht, er ermöglicht sie erst.
Ja. Das Pflegegesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Gemeinde die Administration und Zahlungsabwicklung übertragen kann (§ 21 Abs. 2). Für die Datenerhebung zur Überprüfung von Kosten, Wirtschaftlichkeit, Qualität, Angemessenheit und Zweckmässigkeit gilt sinngemäss dasselbe (§ 23).
Prüfpflicht und Entscheidhoheit bleiben bei der Gemeinde. Pflegepfad bereitet auf und empfiehlt, entschieden wird in der Gemeinde.
Im Onboarding rund zwei bis drei Halbtage für Zugänge, Datenaufbereitung und Einführung der Sachbearbeitung. Danach die vereinbarten Reviews, eine Beiratssitzung sowie die laufende Weiterleitung markierter Fälle. Die Prüfarbeit selbst liegt bei Pflegepfad.
Das Mandat ist jährlich kündbar. Prüfraster, Vorlagen, Grenzwertkatalog und sämtliche Fallunterlagen bleiben bei der Gemeinde und sind ohne Pflegepfad weiterverwendbar.
Über den Beirat. Er wird von allen angeschlossenen Gemeinden gewählt und besteht aus politischen und operativen Vertretungen. Jede Gemeinde hat eine Stimme, unabhängig von ihrer Grösse; die Gemeinden der Pilot-Kohorte sind bis Ende 2028 von Amtes wegen vertreten.
Der Beirat berät und empfiehlt, die Geschäftsstelle plant danach. Die strategische Ausrichtung wird jährlich beurteilt und bei Bedarf angepasst — etwa wenn kantonale Vorgaben ändern, ein anderer Kostenblock in den Vordergrund rückt oder eine Reform ansteht. Verfügungen, Kürzungen und Forderungen bleiben Sache der einzelnen Gemeinde.
Personendaten werden nur im erforderlichen Umfang bearbeitet, in der Schweiz gehalten und in einem Auftragsbearbeitungsvertrag geregelt. Gemeindeübergreifende Auswertungen und der Austausch mit Versicherern erfolgen ausschliesslich aggregiert und anonymisiert.
Ein Gespräch dauert 20 Minuten. Sie erfahren, wie sich die Pflegekosten Ihrer Gemeinde einordnen lassen und wie ein Einstieg aussehen könnte.
Die Pilot-Kohorte ist auf sechs bis sieben Gemeinden begrenzt — eine gute Grösse für den Beirat und für den Aufbau des Prüfstandards. Sie ist bis Ende 2028 direkt im Beirat vertreten und zahlt bis dahin CHF 16. Danach gilt der Normaltarif.
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